GPS-Ortung: Was erlaubt ist — und was wir ablehnen
Ortungstechnik ist ein gutes Werkzeug: gegen Diebstahl, für den Fuhrpark, fürs Fahrtenbuch. Und es ist eines der wenigen Werkzeuge, bei denen ein falscher Einsatz ins Strafrecht führt. Deshalb schreiben wir hier auf, was geht und was nicht. Nicht, um Kunden abzuschrecken — sondern damit die richtigen Kunden wissen, dass sie bei uns richtig sind.
Was erlaubt ist
Ihr eigenes Fahrzeug orten — immer. Sie sind Halter, Sie entscheiden. Baumaschinen, Anhänger, Container, Werkzeugkisten — alles ohne Fahrer, alles Ihr Eigentum: kein Problem. Firmenfahrzeuge mit Fahrern orten — ja, wenn die Fahrer darüber informiert sind, der Zweck klar ist (Diebstahlschutz, Disposition, Fahrtenbuch) und Privatfahrten nicht erfasst werden. Dafür gibt es den Privatfahrt-Schalter am Gerät, und bei größeren Betrieben eine Betriebsvereinbarung.
Was nicht erlaubt ist
Das Fahrzeug einer anderen Person orten — Partner, Ex-Partner, erwachsenes Kind, Nachbar, Geschäftspartner. Das ist Nachstellung nach § 238 StGB und ein Verstoß gegen § 42 Bundesdatenschutzgesetz, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Mitarbeiter heimlich orten — verdeckte Überwachung ist unzulässig, auch im Firmenwagen, auch wenn Sie der Chef sind. Die Daten sind vor Gericht nicht verwertbar, und der Betrieb haftet.
Wer solche Einbauten vornimmt, ist Gehilfe. Deshalb lehnen wir diese Aufträge ab — freundlich, und endgültig.
Wie wir das absichern
Vor jedem Einbau sehen wir den Fahrzeugschein oder einen Eigentumsnachweis, eine Kopie kommt in die Akte. Bei Firmenfahrzeugen bestätigen Sie schriftlich, dass die Fahrer informiert sind. Das dauert zwei Minuten und beendet jede spätere Diskussion — auch für Sie. Wer bei der Frage nach dem Halter ausweicht, bekommt von uns ein Nein.
Sie sind Halter oder Eigentümer? Dann rufen Sie an — wir bauen ein, was sich lohnt, und erklären das Portal in einer halben Stunde.
Selbst machen oder Fachmann?
- Für den eigenen PKW: OBD-Stecker-Tracker einstecken, fertig
- Fahrer informieren, bevor die Technik eingebaut wird — mündlich reicht nicht, ein Blatt zum Unterschreiben
- Fester, versteckter Einbau mit sauberer Stromversorgung
- Baumaschinen und Anhänger mit Notstrom
- Fuhrpark: Portal, Rechte, Privatfahrt-Schalter, Betriebsvereinbarung
- Fahrtenbuch, das beim Finanzamt hält
Rufen Sie an oder schreiben Sie.
Erstgespräch und Kostenschätzung kosten nichts. Wir melden uns am selben Werktag zurück.