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Vorpommern
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RatgeberGPS-Ortung4 Minuten Lesezeit

GPS-Ortung: Was erlaubt ist — und was wir ablehnen

Eigenes Fahrzeug, Firmenfahrzeug, Baumaschine: alles kein Problem. Das Auto des Partners oder heimlich die Mitarbeiter: strafbar — für den Auftraggeber und für den Einbauer. Die klare Linie.

Ortungstechnik ist ein gutes Werkzeug: gegen Diebstahl, für den Fuhrpark, fürs Fahrtenbuch. Und es ist eines der wenigen Werkzeuge, bei denen ein falscher Einsatz ins Strafrecht führt. Deshalb schreiben wir hier auf, was geht und was nicht. Nicht, um Kunden abzuschrecken — sondern damit die richtigen Kunden wissen, dass sie bei uns richtig sind.

Was erlaubt ist

Ihr eigenes Fahrzeug orten — immer. Sie sind Halter, Sie entscheiden. Baumaschinen, Anhänger, Container, Werkzeugkisten — alles ohne Fahrer, alles Ihr Eigentum: kein Problem. Firmenfahrzeuge mit Fahrern orten — ja, wenn die Fahrer darüber informiert sind, der Zweck klar ist (Diebstahlschutz, Disposition, Fahrtenbuch) und Privatfahrten nicht erfasst werden. Dafür gibt es den Privatfahrt-Schalter am Gerät, und bei größeren Betrieben eine Betriebsvereinbarung.

Was nicht erlaubt ist

Das Fahrzeug einer anderen Person orten — Partner, Ex-Partner, erwachsenes Kind, Nachbar, Geschäftspartner. Das ist Nachstellung nach § 238 StGB und ein Verstoß gegen § 42 Bundesdatenschutzgesetz, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Mitarbeiter heimlich orten — verdeckte Überwachung ist unzulässig, auch im Firmenwagen, auch wenn Sie der Chef sind. Die Daten sind vor Gericht nicht verwertbar, und der Betrieb haftet.

Wer solche Einbauten vornimmt, ist Gehilfe. Deshalb lehnen wir diese Aufträge ab — freundlich, und endgültig.

Wie wir das absichern

Vor jedem Einbau sehen wir den Fahrzeugschein oder einen Eigentumsnachweis, eine Kopie kommt in die Akte. Bei Firmenfahrzeugen bestätigen Sie schriftlich, dass die Fahrer informiert sind. Das dauert zwei Minuten und beendet jede spätere Diskussion — auch für Sie. Wer bei der Frage nach dem Halter ausweicht, bekommt von uns ein Nein.

Unser Rat

Sie sind Halter oder Eigentümer? Dann rufen Sie an — wir bauen ein, was sich lohnt, und erklären das Portal in einer halben Stunde.

Ehrlich gesagt

Selbst machen oder Fachmann?

Das können Sie selbst
  • Für den eigenen PKW: OBD-Stecker-Tracker einstecken, fertig
  • Fahrer informieren, bevor die Technik eingebaut wird — mündlich reicht nicht, ein Blatt zum Unterschreiben
Das gehört in die Werkstatt
  • Fester, versteckter Einbau mit sauberer Stromversorgung
  • Baumaschinen und Anhänger mit Notstrom
  • Fuhrpark: Portal, Rechte, Privatfahrt-Schalter, Betriebsvereinbarung
  • Fahrtenbuch, das beim Finanzamt hält

Rufen Sie an oder schreiben Sie.

Erstgespräch und Kostenschätzung kosten nichts. Wir melden uns am selben Werktag zurück.